Regierungspräsidium Seoul
Südkorea
Zentrale Bußgeldstelle
Aktenzeichen: 2012-0876673-98-Kim
Anhörung des Betroffenen wegen einer Luftverkehrsordnungswidrigkeit
Sehr geehrter Herr Bumerang,
Ihnen wird vorgeworfen, am 09.11.2012, um 10:35 Uhr, im südkoreanischen Luftraum, Seoul-Area, Han-Fluß, Banghwa-Brücke, Flugrichtung Seoul,
als Führer des Luftfahrzeuges Antonow 124, Kennzeichen RA-80124, folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:
137105 Sie unterflogen an der oben angegebenen Stelle ein Brückenbauwerk
Ordnungswidrig gemäß § 6 Abs. 2 i.V.m. § 43 Nr. 11 LuftVO; §§ 58 Abs. 1 Ziff. 10 und 32 LuftVG
Beweismittel: Foto, Flugschreiberaufzeichnung
Zeugen: Oberinspektor Tsae Sar, Luftüberwachungskommando Seoul-West
Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten -OWiG- wird Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Es steht Ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen.
Sofern Sie sich nicht zu der Beschuldigung äußern, kann ohne weitere Anhörung zur Sache ein Bußgeld gegen Sie erlassen werden. Es können aber auch noch weitere Ermittlungen durchgeführt werden.
Hochachtungsvoll
im Auftrag
Herr Sar