Endlich wird den Wegelagerern das Leben schwer gemacht. In der neu eingeführten EU-Vorlage AGM-88/F-16CJ wird einer Spezialeinheit ausdrücklich erlaubt, ihre Harm light auf Radaranlagen abzufeuern, die im 24 GHz - 34 GHz Bereich arbeiten. Dies soll den Piloten in Friedenszeiten die Möglichkeit eröffnen, reale Ziele zu bekämpfen, die sehr schwer zu finden sind, weil oft gut getarnt.
Für Falcon wurde auch schon eine TE kreiert, in der dieser anspruchsvolle Einsatz geübt werden kann. Die Schwierigkeit der TE besteht darin, dass Kolateralschäden unter allen Umständen vermieden werden müssen.
Im Schlußartikel der EU-Vorlage steht allerdings mit der Fußnote 3 vermerkt, dass auf das Bedienungspersonal (sogn. Wegelagerer bzw. Abzocker) keine Rücksicht genommen werden muss. Beschädigungen an diesen Personen bleiben ohne Konsequenz für den Piloten.
Bilder vom ersten Einsatz:
24 GHz Anlage
Target aufgeschaltet
Harm light auf dem Weg
das Ergebnis